Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung, kein Umtausch!“. Wer kennt das nicht? Und wie ist das eigentlich mit fremden Bildern? Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick, auf was man als Verkäufer, ob privat oder gewerblich, bei ebay Kleinanzeigen im Hinblick auf die Rechtssicherheit achten sollte.
Hinweise für Private Verkäufer
Laut www.test.de ist es wichtig, dass private Verkäufer einen Haftungsausschluss in die Beschreibung integrieren, denn diese haften ebenso bei Mängeln wie gewerbliche Verkäufer. Um eine Mängelhaftung also auszuschließen ist ein Haftungsausschluss in jeder Anzeige essentiell.
Wichtig ist nach www.test.de vor allem folgender Rechtstext:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
Zusätzlich kann optional auch Folgendes mit eingebunden werden:
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Jedes Mal an diese Texte denken? Nein. Mit dem Kleinanzeigen-Enhanced Tool geht das natürlich sehr einfach mit den Signaturen und der Einstellung „Standardsignatur für neue Anzeigen“. Damit kann z.B. der Text: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ ganz automatisch in jede neue Anzeige integriert werden. Wer möchte kann den zweiten Text natürlich mit integrieren. Wie Du die Signaturen einrichten kannst, erfährst du in der Dokumentation.
Rechtstexte in der Beschreibung
Alle Informationen zu dem Thema stehen im Beitrag von www.test.de – So schließen Verkäufer die Haftung aus. Weiter unten im Beitrag findest Du den Abschnitt „So formulieren Sie korrekt“, welcher noch einmal einen genauen Überblick zu den Rechtstexten gibt.
Hinweise für gewerbliche Verkäufer
Die Rechtslage ist hier etwas herausfordernder. Wichtig sind:
- Widerrufsbelehrung
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- AGB
Eine Anzeige als gewerblich aufzugeben ist immer mit einem Impressum verbunden. Wessen Anzeige nicht gleich wieder gelöscht werden soll, der muss eben dieses integrieren. Ein Impressum zu erstellen, geht mit gängigen Impressum-Generatoren aber rel. einfach.
Fremde Bilder verwenden
Direkt auf den Punkt gebracht: Fremde Bilder zu verwenden ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erlaubt! Auch ebay selbst weist im Artikel: „Darf ich für meine Artikelbeschreibung Fotos aus dem Internet oder anderen Artikelbeschreibungen verwenden?“ darauf hin.
Natürlich gibt es aber Ausnahmen, fremde Bilder verwenden zu dürfen:
- wenn eine schriftliche Erlaubnis des Urhebers vorliegt
- wenn das Bild explizit zur freien Verfügung freigegeben wurde
Wenn der Artikel neu ist, kann entweder der zugeschweißte Karton fotografiert werden oder man holt den Gegenstand kurz heraus und erwähnt dies in der Beschreibung. Insgesamt wirken selbst angefertigte Bilder authentischer. Nimm dir also lieber die Zeit, deine Artikel ordentlich zu fotografieren.
Fazit
Auf der sicheren Seite zu sein hat höchste Priorität. Hinterlege dir deshalb die Rechtstexte als wiederverwendbare Textvorlage. Das kannst du ganz einfach mit Kleinanzeigen-Enhanced, der meistgenutzten Erweiterung für eBay Kleinanzeigen, erledigen. Du kannst darüber hinaus z.B. auch eine Textvorlage auswählen, die automatisch bei jeder neuen Erstellung einer Anzeige in den Beschreibungstext kopiert wird.
Alle anspruchsvollen Benutzer von ebay Kleinanzeigen können sich rechtssichere Anzeigen-Vorlagen für den privaten und gewerblichen Gebrauch anlegen und diese dann immer wieder verwenden. Der Vorteil: Einmal diese Vorlage auswählen, alle restlichen Felder (Titel, Beschreibung, Kategorie usw.) ausfüllen und Anzeige direkt inserieren. Ganz kostenlos mit Kleinanzeigen-Enhanced. Schau jetzt in die Features von Kleinanzeigen-Enhanced.
Du hast Ideen, Feedback oder Anregungen zum Thema? Dann schreib mir doch gerne eine Nachricht über das Kontaktformular.
Hinweis
Dieser Artikel hat keinen Anspruch auf Rechtssicherheit! Wer 100% sichergehen möchte, sollte einen entsprechenden Anwalt konsultieren.
Die ebay Kleinanzeigen – Besser verkaufen Reihe im Überblick
Dieser Beitrag ist Teil einer fünf teiligen Serie „Besser verkaufen“.
Inhaltsverzeichnis:
- ebay Kleinanzeigen – Besser verkaufen | Teil 1: Der Titel
- ebay Kleinanzeigen – Besser verkaufen | Teil 2: Die Beschreibung
- ebay Kleinanzeigen – Besser verkaufen | Teil 3: Die Bilder
- ebay Kleinanzeigen – Besser verkaufen | Teil 4: Rechtssicherheit
- ebay Kleinanzeigen – Besser verkaufen | Teil 5: Strategien
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